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Häufige Fragen

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden zur Verfügung gestellt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens benötigen. Diese gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen müssen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet werden können. 

Voraussetzung für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist, dass der Hilfebedarf in den oben aufgeführten Bereichen voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr bestehen wird. Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren). Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie selbst stellen, hierbei sollte Sie ein guter Pflegedienst unterstützen.

Danach begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, der Medizinische Dienst (MDK) in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit. Für die Zuordnung einer der drei Pflegestufen ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.

Die Pflegeversicherung übernimmt keine Betreuungskosten sondern orientiert sich nur am Zeitaufwand, der durch Leistungen am Pflegebedürftigen entsteht. Z.B. Körperpflege, Hilfe bei Ausscheidung…

Was ist der Unterschied zwischen Sachleistungen und Geldleistungen?

Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege von einem ambulanten Pflegedienst durchführen lassen, erstattet die Pflegekasse die Aufwendungen als Sachleistungen .

Anders verhält es sich, wenn beispielsweise Familienangehörige oder Bekannte die Pflege ausüben. Sie erhalten ein entsprechendes Pflegegeld (Geldleistungen)

Die Beiträge für die Sachleistungen sind höher als das Pflegegeld (Geldleistungen), weil bei den Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen, die mit den Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben, andere Kosten (z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungskosten) anfallen.

Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft zumindest eine weitere Pflegeperson (beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter) tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.

Dieses Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Hier spricht man von der Kombinationsleistung.

Was bedeutet Kombinationsleistung?

Wahlweise kann Pflegesachleistung und Pflegegeld in einem Selbstbestimmten Verhältnis (z.B. 60:40) in Anspruch genommen werden. 

Ein Beispiel: 
Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3

Sachleistung: Anteilige Geldleistung
Höchstanspruch Sachleistung: 1298,00 EUR
In Anspruch genommene Sachleistung: 778,80 EUR
60% von 1298,00 EUR)  
Restanspruch auf Pflegegeld: 218,00 EUR
(40% von 545,00 EUR) = anteilige Geldleistung

Kann ich einen Pflegedienst nur teilweise beauftragen?

Natürlich ! Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung.

Beispiel:

Ihre Mutter (Eingruppierung Pflegegrad 2) wird von Ihnen gepflegt.

Das wöchentliche Baden übernimmt unser Pflegedienst.

Dies kostet monatlich 114,45 EUR.

Damit nehmen Sie lediglich 16,4 % der Pflegesachleistung in Anspruch.

Vom Pflegegeld steht Ihnen noch der Rest, also 83,6 % oder 264,18 EUR zu.

Welche Möglichkeiten der Entlastung können in Anspruch genommen werden?

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson oder auch Verhinderungspflege genannt 
Je Kalenderjahr für längstens 6 Wochen (bis max. 1.612,00 Euro) bei Inanspruchnahme einer erwerbsmäßig pflegenden Person

Bei Inanspruchnahme einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person ist die Leistung auf den Zahlbetrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe begrenzt (Ausgleich, z. B. für Verdienstausfall, Fahrkosten bis insgesamt max. 1.612,00 Euro möglich).

Kurzzeitpflege
Je Kalenderjahr für längstens 6 Wochen (bis max. 1.612,00 Euro)

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
z.B. Pflegebetten; kostenlos/ leihweise

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Monatlich bis zu 40,- Euro

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Bis zu 4.000,- Euro je Maßnahme, sofern andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig.

Wie kann ich die Dienste des Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

Melden Sie sich einfach persönlich oder telefonisch.

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Wir ermöglichen Ihnen selbstverständlich faire Angebote bei Privatleistungen.

Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?

Nicht ganz ohne Tücken ist die Suche nach dem richtigen Pflegedienst.

Achten Sie auf Qualität!

Unser TÜV-Siegel gibt Ihnen die Sicherheit eines angewanden QM-Systems.

Ein guter Pflegedienst erklärt Ihnen die Kostenstruktur, übergibt eine Preisliste, dokumentiert schriftlich anhand eines Durchführungsnachweises die erbrachten Leistungen. 
Dieser sollte jederzeit einsehbar beim Patienten verbleiben.

Ein guter Pflegedienst berät über notwendige Pflegehilfsmittel und kümmert sich um die Beschaffung. 

Kommt der Pflegedienst Ihren Zeitvorstellungen entgegen und berücksichtigt Ihre Lebensgewohnheiten?

Schließen Sie einen detaillierten Pflegevertrag ab.

Was kostet die professionelle Pflege?

Ein Pflegedienst erbringt Pflegesachleistungen, welche unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich bei Pflegegrad 1 bis zu 125,00 EUR , Pflegegrad 2 bis zu 689,00 EUR, Pflegegrad 3 bis zu 1298,00 EUR, Pflegegrad 4 bis zu 1,612,00 EUR und Pflegegrad 5 bis zu 1.995,00 EUR.
Das Konzept der Pflegeversicherung besteht darin, eine Grundversorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sollten Ihre individuell gewählten Leistungen den finanziellen Rahmen der gedeckelten Sachleistungen übersteigen, trägt der Pflegebedürftige den übersteigenden Betrag.
Um jeden Menschen eine bedarfsgerechte Pflege zu sichern, besteht die Möglichkeit, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Was ist der MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

Was macht der MDK?

Im Auftrag der Pflegekassen führt der MDK die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegebedürftigkeit unterteilt sich in fünf Grade:

Pflegegrad 1:
Sachleistung: 125,00 Euro
Geldleistung: Anspruch Beratungsbesuche halbjährig

Pflegegrad 2:
Sachleistung: 689,00 Euro
Geldleistung: 316,00 Euro

Pflegegrad 3:
Sachleistung: 1.298,00 Euro
Geldleistung: 545,00 Euro

Pflegegrad 4:
Sachleistung: 1612,00 Euro
Geldleistung: 728,00 Euro

Pflegegrad 5:
Sachleistung: 1.995,00 Euro
Geldleistung: 901,00 Euro